dem richterlichen Ermessen überlassen sein

dem richterlichen Ermessen überlassen sein
dem richterlichen Ermessen überlassen sein
to be left to the discretion of the judge

Business german-english dictionary. 2013.

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  • Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Indien: Die Teilung des indischen Subkontinents nach dem Zweiten Weltkrieg —   Die Forderungen nach einer Teilung Britisch Indiens und der Errichtung eines eigenen Staats für die indischen Muslime waren bereits 1930 artikuliert worden. Der Dichter Muhammad Iqbal hielt damals als Präsident der Muslimliga eine Rede, in der… …   Universal-Lexikon

  • Nachdruck [2] — Nachdruck, die Verletzung eines fremden Verlagsrechtes durch Vervielfältigung eines literarischen od. artistischen Erzeugnisses. Dem bloßen Wortsinn nach bedeutet zwar N. jeder Wiederabdruck eines schon gedruckten Werkes, allein der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Strafgesetz — Strafgesetz, 1) jedes Gesetz, durch welches demjenigen, welcher eine im Gesetz bestimmte Handlung od. Unterlassung begehen sollte, eine Strafe angedroht ist; 2) bes. ein Gesetz, durch welches für ein Verbrechen eine öffentliche Strafe festgesetzt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Versuch — Versuch, 1) eine zur Versicherung des Verstandes, in Fällen, wo er des Erfolges noch nicht versichert ist, unternommene Handlung, durch welche ein Gegenstand geflissentlich in Verhältnisse gesetzt u. Bedingungen unterworfen wird, unter denen ein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Schweiz [2] — Schweiz (Gesch.). Die ersten Bewohner der S. sollen celtischen Ursprungs gewesen u. von Nordost eingewandert sein. Sie waren in vier Stämme getheilt, wurden zusammen Helvetier genannt u. lebten in freier Verfassung. Nach ihnen hieß das Land… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

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